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Bürgerservice

Ausschank alkoholischer Getränke


Zum Ausschank von Alkohol an Dritte ist eine Erlaubnis zum Ausschank alkoholischer Getränke nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich.

Antragsteller / Inhaber
Ort und Zeit der Veranstaltung
Für folgende Veranstaltung beantragen ich/wir die Erlaubnis zum vorübergehenden Betrieb einer Schankwirtschaft:
Details zur Veranstaltung
Zur weiteren Bearbeitung ist die Beantwortung der folgenden Fragen erforderlich:
besondere Zielgruppe erwartet?
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Sie erhalten eine Bestätigung der Eingaben per E-Mail zugeschickt.
weitere Anträge (optional)
Sofern gleichzeitig ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 5 LImschG gestellt wird, bitte dies nachfolgend begründen:
Für eine im öffentlichen Verkehrsraum stattfindende Plakatierung ist eine separate Erlaubnis erforderlich, welche gleichzeitig hier mit beantragt werden kann.
Sollten im Rahmen der Veranstaltung straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig sein (Straßensperrungen, Einbahnregelungen etc.) ist eine separate Ausnahmegenehmigung erforderlich, welche hier gleichzeitig mitbeantragt werden kann.