Die Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude legt die Termine und Anlässe fest, zu denen in Rheinland-Pfalz alle öffentlichen Gebäude ohne besondere Anordnung beflaggt werden.
Daneben kann der Ministerpräsident bei besonderen Anlässen die Beflaggung anordnen.
Staatliche Verwaltungen setzen grundsätzlich die Landesflagge, Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie öffentliche Schulen die Landes- oder Bundesflagge.
Bei Anlässen, die Europa betreffen, wird soweit möglich auch die Europaflagge gesetzt.
Die Beflaggung beginnt um 8:00 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit.