Die Bewerber durchlaufen auch beim Begleiteten Fahren mit 17 eine reguläre Ausbildung in einer Fahrschule mit einer abschließenden Fahrerlaubnisprüfung. Hier gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Mit dem Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung und frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird die Fahrerlaubnis durch Aushändigung einer Prüfbescheinigung erteilt. Diese Prüfbescheinigung hat nur in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit und wird frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres durch einen Führerschein ersetzt. Die Erteilung dieser Form der Fahrerlaubnis erfolgt unter Auflagen. Kernpunkt dieser Auflagen ist, dass das Führen eines Fahrzeuges nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson möglich ist.
Diese Person muss bei der Antragstellung benannt werden. Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis (Aushändigung der Prüfbescheinigung) mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein. Es können mehrere Begleitpersonen benannt werden.
Neben den Gebühren für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (z. Zt. 43,40 Euro) werden zusätzlich folgende Gebühren für das begleitete Fahren mit 17 erhoben:
- Ausstellung einer Prüfbescheinigung 7,70 €
- Auskunft Verkehrszentralregister 3,30 € (je Begleitperson)
- Prüfung einer Begleitperson 5,00 € (je Begleitperson)