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Bürgerservice

Begleitendes Fahren mit 17


Das bisherige Modellprojekt „Begleitetes Fahren mit 17“ hat sich bewährt und wurde deshalb zum 01.01.2011 als Dauerrecht in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen.

Bewerber um eine Fahrerlaubnis, die am Begleiteten Fahren mit 17 teilnehmen wollen, können bereits mit 16 ½ Jahren einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis einreichen. Die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE ist dann bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres möglich. Die Erteilung einer anderen Fahrerlaubnis (z.B. Klasse A), für die das Mindestalter 18 Jahre beträgt, ist  beim Begleiteten Fahren mit 17 nicht möglich.

Die Bewerber durchlaufen auch beim Begleiteten Fahren mit 17 eine reguläre Ausbildung in einer Fahrschule mit einer abschließenden Fahrerlaubnisprüfung. Hier gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Mit dem Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung und frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres wird die Fahrerlaubnis durch Aushändigung einer Prüfbescheinigung erteilt. Diese Prüfbescheinigung hat nur in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit und wird frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres durch einen Führerschein ersetzt. Die Erteilung dieser Form der Fahrerlaubnis erfolgt unter Auflagen. Kernpunkt dieser Auflagen ist, dass das Führen eines Fahrzeuges nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson möglich ist. 

Diese Person muss bei der Antragstellung benannt werden. Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis (Aushändigung der Prüfbescheinigung) mit nicht mehr als 3 Punkten im Verkehrszentralregister belastet sein. Es können mehrere Begleitpersonen benannt werden.

Neben den Gebühren für den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (z. Zt. 43,40 Euro) werden zusätzlich folgende Gebühren für das begleitete Fahren mit 17 erhoben:

  • Ausstellung einer Prüfbescheinigung  7,70 €
  • Auskunft Verkehrszentralregister       3,30 € (je Begleitperson)
  • Prüfung einer Begleitperson               5,00 € (je Begleitperson)

Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro unter Telefon: (07271) 599-120 oder (07271) 599-125.