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Bürgerservice

Unterlagen zur Eheschließung

- Unterlagen für die Anmeldung -


Hier finden Sie Informationen zu allen benötigten Unterlagen für von Geburt an deutsche Staatsangehörige, die volljährig sind und nicht im Ausland geboren wurden.
Unterlagen für alle anderen Fälle fragen Sie bitte bei Ihrem zuständigem Standesamt nach.

Je nach Familienstand und persönlichen Umständen werden unterschiedliche Unterlagen vom Gesetz vorgeschrieben. Grundsätzlich gilt, das jeder der Partner
einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass
vorzulegen hat.

Darüber hinaus benötigen Sie, ...

  • wenn Sie noch nie verheiratet waren / ledig sind:
    • eine neu ausgestellte Geburtsurkunde oder Original-Geburtsurkunde,
    • Personen die außerhalb der Verbandsgemeinde Jockgrim wohnhaft sind benötigen:
      eine aktuelle Bescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes (Aufenthaltsbescheinigung)
  • wenn Sie schon einmal oder mehrmals verheiratet waren:
    • eine Geburtsurkunde,
    • wenn die letzte Vorehe in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 01.01.1958 geschlossen wurde:
      > eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • wenn die letzte Vorehe vor dem 01.01.1958 geschlossen wurde oder in der ehemaligen DDR
      > eine neu ausgestellte Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
    • Personen die außerhalb der Verbandsgemeinde Jockgrim wohnhaft sind benötigen:
      eine aktuelle Bescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes (Aufenthaltsbescheinigung)
  • wenn Sie gemeinsame Kinder haben, die in Deutschland geboren sind:
    • neu ausgestellte Geburtsurkunde des Kindes
  • wenn Sie minderjährige, nicht gemeinsame und nicht aus der letzten Vorehe stammende Kinder haben, die in Deutschland geboren sind:
    • Geburtsurkunde des Kindes
      gerichtliches Urteil, aus dem die Sorgerechtsregelung hervorgeht

Wenn Sie sich in dieser Aufzählung wiederfinden, reichen die genannten Unterlagen meistens aus.
Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

In folgenden Fällen sollten sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • ein Partner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • ein Partner ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • ein Partner hat im Ausland geheiratet
  • ein Partner ist im Ausland geschieden worden
  • ein Partner oder beide wurden eingebürgert

Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung

Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, so sollten sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufsuchen und ein persönliches Beratungsgespräch führen.
Der Standesbeamte muß bei Auslandsbezug das jeweilige Heimatrecht berücksichtigen. Nicht nur das deutsche Recht ist ständigen Änderungen unterworfen, sondern auch im anzuwendenden ausländischen Recht ergeben sich neben zahlreichen Eheschließungsvoraussetzungen auch umfangreiche Richtlinien, die bei der Informationserteilung berücksichtigt werden müssen. Da die Gesetze in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nicht auf die Eheschließungsvoraussetzungen eingegangen werden.

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