Seit dem 01.01.2005 gelten europaweit die strengen Feinstaubgrenzwerte der Richtlinie 1999/30/EG. Diese Werte wurden durch die zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft - 22. BImSchV) in nationales Recht umgesetzt.
Die Ermittlung der Feinstaubkonzentration sowie der Anzahl der Über-schreitungsereignisse erfolgt durch das zentrale Immissionsmessnetz (ZIMEN) bei dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht. Die Ergebnisse der Luftqualitätsüberwachung sind im Internet unter www.luft-rlp.de abrufbar.
Zur Zeit werden in Rheinland-Pfalz an 33 Standorten die Feinstaubkonzentrationen überwacht. Der nächste Standort ist „Wörth-Marktplatz“. Der Wert für den Feinstaub ist unter dem Indikator „PM10“ zu entnehmen.
Das Umweltbundesamt fasst die Daten aus den Messnetzen der Länder zusammen. Unter www.env-it.de sind für alle Stationen im Bundesgebiet die Anzahl der Tage im laufenden Jahr, an denen der zulässige Grenzwert für PM 10 (50 µg/m³) überschritten wurde, tagesaktuell abrufbar.