Neuaustellungen bzw. Verlängerungen der Fischereischeine erhalten Sie in unserem Bürgerbüro. Voraussetzungen: - mindestens 14 Jahre
- Hauptwohnsitz im Bereich der Verbandsgemeinde Jockgrim
- keine Versagungsgründe
- Prüfung muss in Rheinland-Pfalz abgelegt worden sein
Beantragung: - persönlich
- Abgabe des schriftlichen Antrages durch eine geeignete Person
- bei Minderjährigen durch gesetzlichen Vertreter
Gültigkeit: 1 Jahr oder 5 Jahre Unterlagen: Gebühr: 9,00 € Jahresfischereischein 35,00 € Fünf-Jahresfischereischein Voraussetzungen: - mindestens 14 Jahre
- Hauptwohnsitz im Bereich der Verbandsgemeinde Jockgrim
- keine Versagungsgründe
Beantragung: - persönlich (keine Vertretungsvollmacht)
- Abgabe des schriftlichen Antrages durch eine geeignete Person
- bei Minderjährigen durch gesetzlichen Vertreter
Gültigkeit: 1 Jahr oder 5 Jahre Unterlagen: 1 Foto und bisheriger Fischereischein
Gebühren: 9,00 € Jahresfischereischein 35,00 € Fünf-Jahresfischereischein Voraussetzungen: - mindestens 7 Jahre
- maximal 16 Jahre
- Hauptwohnsitz im Bereich der Verbandsgemeinde Jockgrim
- keine Versagungsgründe
Beantragung: - persönlich (keine Vertretungsvollmacht)
- Abgabe des schriftlichen Antrages durch eine geeignete Person
- bei Minderjährigen durch gesetzlichen Vertreter
Gültigkeit: 1 Jahr Unterlagen: 1 Foto Gebühren: 5,60 € |