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Bürgerservice

Fischereischeine


Neuaustellungen bzw. Verlängerungen der Fischereischeine erhalten Sie in unserem Bürgerbüro.

Fischereischeine - Erstausstellung

Voraussetzungen:

  • mindestens 14 Jahre 
  • Hauptwohnsitz im Bereich der Verbandsgemeinde Jockgrim
  • keine Versagungsgründe
  • Prüfung muss in Rheinland-Pfalz abgelegt worden sein

Beantragung:

  • persönlich
  • Abgabe des schriftlichen Antrages durch eine geeignete Person
  • bei Minderjährigen durch gesetzlichen Vertreter

Gültigkeit: 1 Jahr oder  5 Jahre
   
Unterlagen:

  • Prüfungszeugnis
  • 1 Foto

Gebühr:
  9,00 € Jahresfischereischein 
35,00 € Fünf-Jahresfischereischein

Fischereischeine - Verlängerung

Voraussetzungen:

  • mindestens 14 Jahre
  • Hauptwohnsitz im Bereich der Verbandsgemeinde Jockgrim
  • keine Versagungsgründe

Beantragung:

  • persönlich (keine Vertretungsvollmacht)
  • Abgabe des schriftlichen Antrages durch eine geeignete Person
  • bei Minderjährigen durch gesetzlichen Vertreter

Gültigkeit: 1 Jahr oder 5 Jahre
   
Unterlagen: 1 Foto und bisheriger Fischereischein

Gebühren:
  9,00 € Jahresfischereischein
35,00 € Fünf-Jahresfischereischein

Jugendfischereischeine - Ausstellung / Verlängerung

Voraussetzungen:

  • mindestens 7 Jahre
  • maximal 16 Jahre
  • Hauptwohnsitz im Bereich der Verbandsgemeinde Jockgrim
  • keine Versagungsgründe

Beantragung:

  • persönlich (keine Vertretungsvollmacht)
  • Abgabe des schriftlichen Antrages durch eine geeignete Person
  • bei Minderjährigen durch gesetzlichen Vertreter

Gültigkeit: 1 Jahr 
   
Unterlagen: 1 Foto
   
Gebühren:  5,60 €