Allgemeines
Das Führungszeugnis enthält Auskünfte über Eintragungen zu Personen im Bundeszentralregister. Beim Bundeszentralregister in Bonn werden bundesweit Angaben über Verurteilungen, Entmündigungen und gewisse Verwaltungsentscheidungen gespeichert. Derzeit sind Daten von 5,7 Millionen Personen mit ca. 15,3 Millionen Eintragungen gespeichert. Pro Arbeitstag werden ca. 30.000 Ersuchen um unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister übermittelt. Darüber hinaus gehen ca. 10.000 Anträge von Privatpersonen und Behörden auf Erteilung eines Führungszeugnisses ein.
Antragstellung
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- zur Vorlage bei einer Behörde
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister direkt an die von Ihnen genannte Behörde gesandt - für eigene Zwecke
Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister zu Ihnen nach Hause geschickt.
Notwendige Unterlagen
- Ausweis oder Reisepass
- falls das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, wird die Adresse dieser Behörde und der Verwendungszweck benötigt.
- sollten Sie das Führungszeugnis nicht persönlich beantragen können, ist die Beantragung durch einen Vertreter möglich.
In diesem Fall ist eine entsprechende Vertretungsvollmacht vorzulegen. - Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Gebühren
Die Gebühren für ein Führungszeugnis betragen 13,00 €.
Erweitertes Führungszeugnis
Ab dem 1. Mai 2010 gibt es das sogenannte erweiterte Führungszeugnis. Dabei handelt es sich um ein Zeugnis, das vom Bundeszentralregister über Personen ausgestellt wird, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Ein erweitertes Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Jockgrim gemeldet ist. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.
Unterlagen
Falls der Antrag persönlich gestellt wird, Personalausweis oder Reisepass. Anträge können auch schriftlich per Post, Fax oder E-Mail gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Der Antrag kann erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn die Verwaltungsgebühr in Höhe von 13,00 € gezahlt wurde. Außerdem benötigen Sie eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in dieser bestätigt, dass Sie das erweiterte Führungszeugnis für die Ausübung bzw. künftige Ausübung einer kinder- und jugendnahen Tätigkeit benötigen. Es können auch Dritte (Verwandte oder Bekannte) mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist von dem Dritten das Antragsschreiben oder eine Vollmacht zur Antragstellung hier vorzulegen.
Gebühren
Die Gebühren betragen 13,00 EUR.
Hinweise
Es gibt zwei Arten von erweiterten Führungszeugnissen:
- Belegart NE = für private Zwecke
(Dies wird in der Regel von Arbeitgebern, Vereinen und Institutionen verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine persönliche Vorsprache und eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers, Vereins oder der Institution ist erforderlich.)
- Belegart OE = zur Vorlage bei einer Behörde
(Dies wird von Behörden verlangt, bei der der Antragsteller in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen steht. Das erweiterte Führungszeugnis erlaubt die Auskunft über bestimmte Vorstrafen in Sexualdelikten. Eine persönliche Vorsprache und eine entsprechende Bescheinigung der Behörde ist erforderlich.)
Bei der Belegart OE sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Bearbeitungszeit
1 - 2 Wochen