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Bürgerservice

Geburt

- Unterlagen für die Beurkundung -


Das Standesamt benötigt zur Beurkundung einer Geburt in der Regel nachstehend aufgeführte Unterlagen.

Zeigt ein Elternteil des Kindes die Geburt an, bitten wir die entsprechenden Unterlagen zum Standesamt mitzubringen.

Für die Beurkundung einer Geburt benötigt das Standesamt in der Regel:

  • wenn die Eltern miteinander verheiratet sind
    • die Eheschließung vor einem Standesamt im Inland war:
      • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
        (oder entnehmen Sie die Urkunde Ihrem Stammbuch - nicht komplettes Stammbuch einreichen)
    • die Eheschließung vor einem Konsulat im Inland war:
      • eine Heiratsurkunde mit Übersetzung von einem vereidigten Dolmetscher
    • die Eheschließung im Ausland war:
      • eine Heiratsurkunde mit Übersetzung von einem vereidigten Dolmetscher, ansonsten falls ein Eheregister beantragt und angelegt wurde, eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
        eventuell eine Bescheinigung über die Ehenamensführung
  • wenn die Mutter nicht verheiratet ist:
    • eine Geburtsurkunde oder
    • einen Personalausweis / Pass
  • wenn die Mutter geschieden ist:
    • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk oder
    • die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • wenn die Mutter verwitwet ist:
    • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit dem Vermerk, dass der Ehemann verstorben ist oder
    • die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des Ehemannes
  • wenn die Mutter nicht verheiratet ist, oder geschieden ist oder verwitwet ist und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt beurkundet werden soll zusätzlich:
    • bei einem Vater, der nicht verheiratet ist:
      • eine Geburtsurkunde oder
      • einen Personalausweis / Pass
    • bei einem Vater, der verheiratet ist oder war:
      • eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder
      • die Eheurkunde
  • wenn ein oder beide Elternteile eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
    • ist zusätzlich der Pass vorzulegen.
      Hinweis:
      Seit dem 01.01.2000 können Kinder ausländischer Eltern bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen mit der Geburt in Deutschland auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Der Standesbeamte, der die Geburt Ihres Kindes beurkundet, prüft dies in Zusammenarbeit mit Ihrer Ausländerbehörde. Es bedarf nicht Ihres Antrages. Hat Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, werden Sie vom Geburtsstandesamt schriftlich verständigt.

In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig werden.

Alle genannten Urkunden und Übersetzungen sind als Originale und nicht in Kopie einzureichen.

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