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Bürgerservice

Gemeindewald

in der Verbandsgemeinde Jockgrim


Jockgrim und Neupotz

Hatzenbühl und Rheinzabern

Forstämter

Forstamt Pfälzer Rheinauen
Am Hasenspiel 33
76756 Bellheim
Tel. (07272) 9 27 80

Forstamt Bienwald
Bahnhofstraße 28
76870 Kandel
Tel. (07275) 12 02

Revierförster
im Gemeindewald

Reinhold Ehrstein
Mobil: 0170-2 26 24 87

Sprechstunde
donnerstags 16:00 bis 17:30 Uhr
in der Stadtverwaltung Wörth
Tel. (07271) 131-402

Gerhard Fritzsche
Mobil: 01522-8851536

Sprechstunde
mittwochs 17:00 bis 18:00 Uhr
Saarstraße 50a in Kandel
Tel&Fax. (07275) 2131

Zertifizierung der Gemeindewälder

Die Gemeindewälder Hatzenbühl, Jockgrim und Neupotz sind nach dem pan-europäischen Forstzertifizierungssystem PEFC zertifiziert.

Hatzenbühl   Zertifikat-Nr. PEFC/0421051/015132200009
Jockgrim      Zertifikat-Nr. PEFC/0421051/015131400219
Neupotz       Zertifikat-Nr. PEFC/0421051/015131400218
Rheinzabern Zertifikat-Nr. PEFC/0421021/015132201269

Ster-Brennholz, Angebot der Ortsgemeinde Jockgrim

Die Ortsgemeinde Jockgrim bietet nur für Einwohner von Jockgrim den Einschlag und Grob-Zuschnitt von Brennholz an.
Das Holz wird etwa im Zeitraum Februar bis Mai eingeschlagen und auf Meterstücke abgelängt, ggf. gespalten und zu einem Ster (etwa 1m³) zusammengebunden.

Die Einschlagmenge pro Jahr beträgt insgesamt 150 Ster, pro Haushalt sind maximal 10 Ster möglich.

Entsprechend dem Bestelleingang wird das eingeschlagene Holz verteilt.
Bestellungen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim, Zimmer 006 oder unter der Rufnummer (07271) 599-135 bei Herrn Güssow ganzjährig erfolgen.
zum Sachbearbeiter

Preise:
Buche                  50,00 EUR / Ster
Esche/Ahorn         45,00 EUR / Ster
Eiche/Robinie/Erle 40,00 EUR / Ster

Die Forstämter vergeben auf Anfrage für den Bereich des Staatswaldes Astholzlose, Flächenlose und Brennholz in langer Form.

Weiterhin besteht die Möglichkeit ofenfertiges Brennholz von privaten Anbietern in der näheren Umgebung zu erwerben.
Details und Preise sind direkt mit den Anbietern zu besprechen.

Kontaktadressen:
Albrecht Karcher, Ottstraße 37, 76744 Wörth, Tel. (07271) 35 82
Bernd Strauß, Röntgenstraße 2 a, 76870 Kandel, Tel. (07275) 87 27
Renate Ziehl, Waldhof, 76872 Erlenbach, Tel. (07275) 81 42
Volker Schloß, Luitpoldstraße 4, 76751 Jockgrim, Tel.-Nr: (07271) 78 96 01

Raff- und Leseholz

Den Bürger der Ortsgemeinde Jockgrim steht aufgrund der jahrelangen Ausübung immernoch als eine der wenigen Gemeinden in Rheinland-Pfalz das Recht zu, in ausgewiesenen Flächen im Staatswald Raff- und Leseholz zu sammeln.
Ein erforderlicher Leseholzschein wird bei der Verbandsgemeinde Jockgrim kostenlos ausgestellt.
Bei der Ausübung der Leseholznutzung ist zu beachten:

  • Raff- und Leseholz darf nur dienstags und freitags und nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gesammelt werden
  • Das Befahren der Wege mit KFZ oder sonstigen motorbetriebenen Fahrzeugen ist nicht erlaubt.
    Der Abtransport mit Handkarren, Rückentrage, Fahrrad usw. ist möglich
  • Leseholz ist nur am Boden liegendes totes Holz und vom Wind abgeschlagene Äste noch stehender Bäume. Leseholz umfasst das geringwertige, infolge natürlichen Absterbens zu Boden gekommene dürre Astholz und Reisig und das geringe, dünne, auf dem Boden liegende Gestänge in Jung- und Mittelhölzern, ferner der bei der Holzfabrikation unbeachtet liegengebliebene Schlagabraum, wie Späne, grüne Reiser und Rindenstücke. Abgefallene Röhren- und Tannenzapfen gehören ebenfalls zum Leseholz.
    Windwurf-, Schnee- und Eisbruchholz, stehendes Dürrholz sowie absterbende Stämme fallen nicht unter das Raff- und Leseholzrecht.
  • Hau-, Reiß- oder Schneidewerkzeuge dürfen nicht verwendet werden
  • Sammeln in Kulturen und Dickungen ist verboten
  • Das Besteigen von Bäumen ist verboten
  • Raff- und Leseholz darf nur für den privaten Eigengebrauch gewonnen werden