Erteilung einer Gestattung nach dem Gaststättengesetz (§ 12 GastG)
Vor Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke verabreicht werden, muss ein Antrag auf Gestattung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim gestellt werden.
Das Ordnungsamt bittet, dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft die Antragstellung 3 Wochen vor der Veranstaltung erfolgt.
Dies ist notwendig, da die Erlaubnis an weitere Behörden versendet wird und diese eventuell noch Maßnahmen ergreifen müssen, wie beispielsweise die Anordnung einer Brandwache. In Bereich der Verbandsgemeinde Jockgrim werden Brandwachen von den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr durchgeführt. Die o. g. Vorlaufzeit ist erforderlich unter Rücksichtnahme auf die ehrenamtlich Tätigen, die eine von der Kreisverwaltung angeordnete Sicherheitswache planen, einteilen und durchführen müssen.
Daher bitten wir Sie die Dreiwochenfrist einzuhalten.
Der Antrag kann per Online-Formular oder als PDF-Datei erfolgen.