Allgemeines
Das Gewerbezentralregister ist kein Register, welches sämtliche Gewerbetreibende der Bundesrepublik Deutschland erfasst. Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ergibt sich aus der Gewerbeordnung (GewO).
Danach sind vier Gruppen von Eintragungen zu unterscheiden:
- Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
- um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern, Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
- Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten
Antragstellung
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
- zur Vorlage bei einer Behörde
Die Auskunft wird direkt an die von Ihnen genannte Behörde gesandt. - für eigene Zwecke
Die Auskunft wird zu Ihnen nach Hause geschickt.
Notwendige Unterlagen
- Ausweis oder Reisepass
- falls die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist, wird die Adresse dieser Behörde und der Verwendungszweck benötigt.
- sollten Sie die Auskunft nicht persönlich beantragen können, ist die Beantragung durch einen Vertreter möglich. In diesem Fall ist eine entsprechende Vertretungsvollmacht vorzulegen.
- Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten.
Gebühren
Die Gebühren für eine Gewerbezentralregisterauskunft beträgt 13,00 €.