Seit längerer Zeit gibt es eine Diskussion über das Aufsteigenlassen von sogenannten Skylaternen. Diese Diskussion hat sich verschärft nachdem am 31. Mai in Siegen ein Mehrfamilienhaus abgebrannt ist. Dabei starb ein 10-jähriger Junge an einer Rauchgasvergiftung. Die Ermittler gehen davon aus, dass eine Himmelslaterne auf den Wintergarten gestürzt ist und so den verheerenden Brand ausgelöst hat.
Am 31.08.2009 hat der Land Rheinland-Pfalz die Gefahrenabwehrverordnung-Himmelslaternen erlassen, die am 12.09.2009 in Kraft getreten ist.
Nach § 1 der Verordnung ist es in Rheinland-Pfalz verboten, unbemannte ballonartige Flugkörper, bei denen der Auftrieb durch Erwärmung der im Ballonkörper enthaltenen Luft mittels einer eigenen Feuerquelle mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erzeugt wird (Himmelslaternen), in den Luftraum aufsteigen zu lassen. Himmelslaternen sind insbesondere die im Handel unter dieser oder einer ähnlichen Bezeichnung wie „Fluglaterne“, „Kong-Ming-Laterne“, „Skylaterne“, „Partyballon“, „Miniatur-Heißluftballon“ oder "Glücks-Laterne", bekannten Flugkörper.