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Bürgerservice

Infos für Neubürger


Bürgerinformationsbroschüre

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Was ist zu erledigen bei einer An-, Ab- oder Ummeldung?

ANMELDUNG
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro anmelden.
Eine Abmeldung beim bisherigen Wohnort ist nicht mehr erforderlich.

ABMELDUNG
Eine Abmeldung ist nicht mehr erforderlich, wenn Sie wegziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung beziehen.
Eine Abmeldung ist weiterhin erforderlich bei
1. einem Wegzug ins Ausland
2. einem Wegzug in eine bereits bestehende weitere Wohnung.

UMMELDUNG
Ziehen Sie innerhalb der Verbandsgemeinde um müssen Sie sich ummelden.
Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Meldefrist nur eine Woche beträgt.