Änderung der KFZ-Scheine
Nach § 27 StVZO müssen die Angaben im Fahrzeugschein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Bei einem Zuzug aus dem Kreisgebiet oder einem Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde kann Ihnen das Bürgerbüro die Anschrift im Kfz-Schein berichtigen. Das Gleiche gilt für Namensänderungen.
Beantragung: persönlich oder durch geeignete Person
Unterlagen: Kfz-Schein, Personalausweis / Reisepass
Gebühr: 10,70 €