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Bürgerservice

KFZ-Schein, Änderung


Änderung der KFZ-Scheine

Nach § 27 StVZO müssen die Angaben im Fahrzeugschein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.
Bei einem Zuzug aus dem Kreisgebiet oder einem Umzug innerhalb der Verbandsgemeinde kann Ihnen das Bürgerbüro die Anschrift im Kfz-Schein berichtigen. Das Gleiche gilt für Namensänderungen. 

Beantragung: persönlich oder durch geeignete Person

Unterlagen: Kfz-Schein, Personalausweis / Reisepass

Gebühr: 10,70 €

Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro unter Telefon: (07271) 599-120 oder (07271) 599-125.