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Bürgerservice

Nicht eigenmächtig absperren


Oft wird bei privaten Baumaßnahmen öffentlicher Verkehrsraum in Anspruch genommen ohne vorher eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde, das ist innerörtlich die Verbandsgemeindeverwaltung, einzuholen. Dies gilt insbesondere auch für das Aufstellen von Gerüsten und Containern.

Nach der Straßenverkehrsordnung ist vor Beginn der Arbeiten unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes die dazu erforderliche Erlaubnis einzuholen. Wir bitten die Anträge zur Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen mindestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu stellen.

Für die Aufstellung von Absperreinrichtungen sind die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zu beachten. Neben einer konkreten Beschilderung des Vorwarn- und Sicherungsbereiches muß eine entsprechende Beleuchtung der Baustelle gewährleistet sein.

Zur Absicherung der Arbeitstelle ist der Unternehmer verpflichtet.

Nicht genehmigte oder fehlerhaft beschilderte Maßnahmen können zur Einstellung der bereits begonnenen Arbeiten, zu Schadensersatzansprüchen und auch zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren führen. Unabhängig davon kann das Ordnungsamt jederzeit zur Gefahrensabwehr kostenpflichtige Maßnahmen wie z.B. Ersatzvornahme treffen. Zur Absicherung der Arbeitstelle ist der Unternehmer verpflichtet.