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Bürgerservice

Reisepass


Änderungen im Bereich Passrecht
Seit dem 28.07.2007 sind folgende Änderungen im Passrecht in Kraft getreten:

Reisepass oder ePass

  • Speicherung von Fingerabdrücken im Chip ab 1. November 2007
  • Wegfall des Kindereintrags
  • Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlernamens
  • Änderung der Gültigkeitsdauer von 5 auf 6 Jahres für Antragsteller unter 24 Jahren (bisher 26 Jahre).
    Antragsteller ab 24 Jahren erhalten einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

Vorläufiger Reisepass und Kinderreisepass

  • Wegfall des Kindereintrags beim vorläufigen Reisepass (Aufkleber Kindereintrag entfällt).
  • Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlername
  • Änderung der Gültigkeitsdauer beim Kinderreisepass: 6 Jahre gültig; maximal bis zum 12. Lebensjahr 

Für die Ausstellung von Reisepässen und Kinderreisepässen für Personen unter 18 Jahren wird immer die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten benötigt.
Kinderreisepässe und Reisepässe können bereits ab dem Tag der Geburt beantragt werden.

Für beide Passarten wird ein biometrisches Lichtbild benötigt:

Die Gültigkeitsdauer der Ausweispapiere richtet sich nach dem Alter des Antragstellers. Verlängerungen sind nicht möglich.

Die Dokumente sollten rechtzeitig, min. 4–5 Wochen vor Reiseantritt beantragt werden. Der Antragsteller muss persönlich erscheinen und einen standesamtlichen Nachweis oder alte Ausweisdokumente sowie ein neues biometrisches Lichtbild vorlegen. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter anwesend sein.

Zur weiteren Information, hier die aktuellen Pass- und Ausweisgebühren:

Reisepässe bis zum 24. Lebensjahr  37,50 €
Reisepässe ab dem 24. Lebensjahr   59,00 €
Vorläufiger Reisepass  26,00 €
Kinderreisepass 13,00 €
Verlängerung Kinderreisepass 6,00 €

Kinderreisepass

  • Gültigkeitsdauer beim Kinderreisepass: 6 Jahre gültig, maximal bis zum 12. Lebensjahr
  • Voraussetzung einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist, dass die Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt.
  • Eine rückwirkende Verlängerung ist nicht möglich, es muß dann eine Neuausstellung erfolgen.

Vorläufiger Reisepass

  • Wegfall des Kindereintrags beim vorläufigen Reisepass (Aufkleber Kindereintrag entfällt).
  • Wegfall des Feldes Ordens- oder Künstlername

Visualisierungsgerät für die biometriegestützten Reisepässe

Im November 2005 wurden die biometriegestützten Reisepässe (sogn. „ePässe“) eingeführt. Diese enthalten einen Chip, in dem neben personenbezogenen Daten auch das Gesichtsbild gespeichert wird.

Nach der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13.12.2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten haben Personen, denen ein Pass oder ein Reisedokument ausgestellt worden ist, das Recht, die personenbezogenen Daten in dem Pass oder dem Reisedokument zu überprüfen und gegebenenfalls eine Berichtigung oder Löschung zu beantragen.

Um dies zu ermöglichen steht der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim ein Visualisierungsgerät zur Verfügung, das dem Bürger die im Chip seines Passes gespeicherten biometrischen Daten anzeigt. Dies ist jedoch nur für die ab November 2005 ausgestellten ePässe möglich.

Interessierte Bürger können bei Vorlage ihres biometriegestützten Reisepasses, die im Chip gespeicherten Daten im Bürgerbüros einsehen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro unter Telefon: (07271) 599-120 oder (07271) 599-125.