Im November 2005 wurden die biometriegestützten Reisepässe (sogn. „ePässe“) eingeführt. Diese enthalten einen Chip, in dem neben personenbezogenen Daten auch das Gesichtsbild gespeichert wird.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13.12.2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten haben Personen, denen ein Pass oder ein Reisedokument ausgestellt worden ist, das Recht, die personenbezogenen Daten in dem Pass oder dem Reisedokument zu überprüfen und gegebenenfalls eine Berichtigung oder Löschung zu beantragen.
Um dies zu ermöglichen steht der Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim ein Visualisierungsgerät zur Verfügung, das dem Bürger die im Chip seines Passes gespeicherten biometrischen Daten anzeigt. Dies ist jedoch nur für die ab November 2005 ausgestellten ePässe möglich.
Interessierte Bürger können bei Vorlage ihres biometriegestützten Reisepasses, die im Chip gespeicherten Daten im Bürgerbüros einsehen.