Voraussetzungen:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII oder nach § 27a oder 27d des Bundesversorgungsgesetzes
- Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitels des SGB XII
- Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II
einschließlich der Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge des § 24 des SGB II - Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben
- Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27e des Bundesversorgungsgesetzes
- blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung
- hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
- behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen nicht ständig teilnehmen können
- Empfänger von Hilfe zur Pflege nach Siebten Kapitel des SGB XII oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach den landesgesetzlichen Vorschriften
- Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs.1 des Lastenausgleichsgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267 Abs.2 Satz 1 Nr.2c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird
Wichtig:
Dem Antrag muss der Leistungsbescheid oder der Schwerbehindertenausweis im Original oder in beglaubigter Kopie beigefügt werden. Die Befreiung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und bei der GEZ in 50656 Köln eingegangen ist.
Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich.
Vordruck:
Den Antrag erhalten Sie in unserer Infozentrale.
Hier werden auf Wunsch auch die Anlagen kopiert und beglaubigt.
Beantragung:
persönlich oder durch eine geeignete Person
Gebühr: kostenfrei