Das Standesamt benötigt zur Beurkundung eines Sterbefalles in der Regel nachstehend aufgeführte Unterlagen.
Es wird gebeten, die jeweils in Frage kommenden Urkunden und Dokumente dem Bestatter zur Weiterleitung an das Standesamt mitzugeben. Der Bestatter zeigt dann den Sterbefall beim Standesamt an.
Zeigt einer der Hinterbliebenen des Verstorbenen den Sterbefall an, möge er bitte die entsprechenden Unterlagen zum Standesamt mitbringen.
Der Sterbefallanzeige sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:
- die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaftpartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
Es gibt entweder Ehe-/ Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunden mit Auflösungsvermerk oder beglaubigte Ablichtung aus einem Eheregister (früher begl. Ablichtung Familienbuch)
- die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe- oder Lebenspartnerschaft bestand
- ein Nachweis über den letzten Wohnsitz
Personen die im Todesfall in der VG Jockgrim wohnten, benötigen keinen zusätzlichen Nachweis
- eine ärztliche Bescheinigung über den Tod oder
bei nicht natürlichem Tod, die Todesanzeige der Polizei und Freigabeschreiben der Staatsanwaltschaft des Verstorbenen vorgelegt wird.
Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Weitere Erledigungen im Zusammenhang mit einem Sterbefall:
- Benachrichtigung des Bestatters zur Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle
- Benachrichtigung des Pfarrers über den Bestattungstermin
- Bestellung der Sargträger
- Bei musikalischer Umrahmung der Trauerfeier:
- Verständigung des Musikvereins
- Verständigung des Gesangvereins
- Übersendung der Sterbeurkunde an:
- Krankenkasse
- Rentenkasse, ggf. Antragstellung auf Witwen-, Witwer- oder Waisenrente
- Kreditinstitut