Vergnügungssteuer auf Gerät wird erhoben für:
Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau- und Scherzgeräte,
Geräte zum Ausspielen von Geld oder Gegenständen
sowie Einrichtungen zur Wiedergabe von Musikdarbietungen
Höhe | je Gerät / pro Monat |
Geräte mit Gewinnmöglichkeit | 10%, min. 30,00 € |
sonstige Geräte | 20,00 € |
für Geräte, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben | 200,00 € |
in Spielhallen: Geräte mit Gewinnmöglichkeit | 12%, min. 60,00 € |
in Spielhallen: sonstige Geräte | 60,00 € |
Die Verbandsgemeinde erhebt weiterhin Vergnügungssteuer auf den Eintritt, nach der Größe des Raumes oder nach der Roheinnahme für gewerbliche Veranstaltungen.
zu den Satzungen
zum Sachbearbeiter