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Bürgerservice

Steuerhebesätze


Grundsteuer / Gewerbesteuerhebesätze

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Hatzenbühl

285 %

338 %

352 %

Jockgrim

285 %

340 %

352 %

Neupotz

285 %

340 %

352 %

Rheinzabern

285 %

340 %

352 %

zu den Satzungen
zur Sachbearbeiterin

Nebenabgaben zur Grundsteuer A

Feldwegebeitrag
je ha

LWK-Beitrag

Ortskirchensteuer
(nur römisch-katholisch)

Hatzenbühl

  7,00 €

105 %

keine

Jockgrim

11,00 €

105 %

10 %

Neupotz

  8,00 €

105 %

10 %

Rheinzabern

11,00 €

105 %

10 %

zu den Satzungen
zur Sachbearbeiterin

Nebenabgaben zur Grundsteuer B

Ortskirchensteuer
(nur römisch-katholisch)

Hatzenbühl

keine

Jockgrim

10 %

Neupotz

10 %

Rheinzabern

10 %

zu den Satzungen
zur Sachbearbeiterin

Hundesteuersätze

1. Hund

2. Hund

3. Hund

gefährliche
Hunde

Hatzenbühl

42 €

65 €

90 €

246 €

Jockgrim

42 €

65 €

90 €

246 €

Neupotz

42 €

65 €

90 €

246 €

Rheinzabern

42 €

65 €

90 €

246 €

zu den Satzungen
zur Definition gefährliche Hunde
zum Sachbearbeiter

Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuer auf Gerät wird erhoben für:

Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau- und Scherzgeräte, 
Geräte zum Ausspielen von Geld oder Gegenständen
sowie Einrichtungen zur Wiedergabe von Musikdarbietungen

Höhe

je Gerät / pro Monat

Geräte mit Gewinnmöglichkeit

10%, min. 30,00 €

sonstige Geräte

20,00 €

für Geräte, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben

200,00 €

in Spielhallen: Geräte mit Gewinnmöglichkeit

12%, min. 60,00 €

in Spielhallen: sonstige Geräte

   60,00 €

Die Verbandsgemeinde erhebt weiterhin Vergnügungssteuer auf den Eintritt, nach der Größe des Raumes oder nach der Roheinnahme für gewerbliche Veranstaltungen.

zu den Satzungen
zum Sachbearbeiter