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Bürgerservice

Untersuchungsberechtigungsschein

für Jugendliche die ein Beschäftigungsverhältnis beginnen


Für Jugendliche (< 18 Jahre), die ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, ist eine ärztliche Untersuchung zwingend vorgeschrieben.
Die Kosten der Untersuchung werden übernommen, wenn ein Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt wird.
Mit dieser Berechtigung entstehen für Sie keine Kosten, die Arztwahl ist frei.

Ihre Daten
Antrag
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen eine Empfangs-Bestätigung per E-Mail zusenden. Sofern Sie dies nicht möchten, senden Sie uns bitte stattdessen einen Brief, Fax (07271) 599-166 oder kommen Sie direkt zu uns ins Bürgerbüro.
Sie erhalten eine Bestätigung der Eingaben per E-Mail zugeschickt.