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Bürgerservice

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen


Gemäß der Straßenverkehrsordnung bedürfen Veranstaltungen, bei denen die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, einer Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Innerörtlich ist dafür bei uns die Verbandsgemeindeverwaltung zuständig.

Erlaubnispflichtig sind z.B. motorsportliche Veranstaltung, Veranstaltungen mit Fahrrädern, Volksläufe und Umzüge. Auch vergleichbare Veranstaltungen, wie ortsübliche Prozessionen und andere kirchliche Veranstaltungen müssen bei der Straßenverkehrsbehörde angezeigt werden.

Je nach Veranstaltung sind andere Behörden sowie die Polizei einzubinden. Vom Veranstalter sind entsprechende Auflagen zu erfüllen.

Damit Ihre Veranstaltung auch ein Erfolg wird, bitten wir Ihre Anträge mindestens 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.