Suche | Kontakt | Ortsplan | Sitemap | Impressum
Sie sind hier:  Bürgerservice / Formulare / Vergnügungssteuer / Spielgeräte
Bürgerservice

Vergnügungssteuer / Spielgeräte


Ihre Daten
Spielgeräte An-/Abmeldung

Vergnügungssteuer

Vergnügungssteuer auf Gerät wird erhoben für:

Spiel-, Geschicklichkeits-, Schau- und Scherzgeräte, 
Geräte zum Ausspielen von Geld oder Gegenständen
sowie Einrichtungen zur Wiedergabe von Musikdarbietungen

Höhe

je Gerät / pro Monat

Geräte mit Gewinnmöglichkeit

10%, min. 30,00 €

sonstige Geräte

20,00 €

für Geräte, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten dargestellt werden oder die eine Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand haben

200,00 €

in Spielhallen: Geräte mit Gewinnmöglichkeit

12%, min. 60,00 €

in Spielhallen: sonstige Geräte

   60,00 €

Die Verbandsgemeinde erhebt weiterhin Vergnügungssteuer auf den Eintritt, nach der Größe des Raumes oder nach der Roheinnahme für gewerbliche Veranstaltungen.

zu den Satzungen
zum Sachbearbeiter