Wird ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen beschädigt, so hat die Jagdgenossenschaft dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen (§ 29 Bundesjagdgesetz). Schalenwild sind: Wisente, Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild und Schwarzwild.
Wichtig: Schäden z.B. durch Nutria, Feldhasen, Krähen, Tauben, Kanadagänse oder Graugänse werden nicht ersetzt!
Bitte melden Sie uns allerdings alle Schäden die durch Kanadagänse / Graugänse erfolgt sind. Ebenfalls sollte der Jagdpächter bei größeren Schäden durch Nutria informiert werden, damit gezielte Gegenmaßnahmen erfolgen können. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Die Schaden ist innerhalb von einer Woche bei der Verbandsgemeinde Jockgrim anzumelden. Hinweis nach Urteil des Amtsgericht Wittlich ist der Eigentümer gehalten seine Flächen mindestens wöchentlich zu inspizieren um evtl. aufgetretene Wildschäden rechtzeitig anmelden zu können.
zum Sachbearbeiter Innerhalb einer Woche nach der Anmeldung hat der Geschädigte mitzuteilen, ob eine einvernehmliche Regelung zwischen ihm und dem Ersatzpflichtigen (Jagdpächter) möglich war oder gescheitert ist.
Findet keine Einigung statt, wird zu einem Termin am Schadensort mit dem Wildschadensschätzer eingeladen. Jagdbezirk Hatzenbühl Reiner Henigin Raimund Weigel
Jagdbezirk Jockgrim Konrad Milli Manfred Malitz
Jagdbezirk Neupotz Günther Heid Klaus Gehrlein
Jagdbezirk Rheinzabern Michael Dirion Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Hatzenbühl Elmar Persohn
Eigenjagdbezirk Hatzenbühl Franz Riester
Jagdbezirk Jockgrim, Jagdbogen I (links der L540) Stefan Hanik, Stefan Deutsch
Jagdbezirk Jockgrim, Jagdbogen II (rechts der L540) Gustav Rapp, Manfred Welzenbach
Jagdbezirk Neupotz Prof. Dr. Hans Thiele, Jörn Thiele, Max Thiele
Jagdbezirk Rheinzabern Stefan Schmitz, Wilhelm Schmitz |