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Bürgerservice

Wildwuchs und Überhänge von unbebauten Grundstücken


Es kommen immer wieder Beschwerden von Bürgern, dass unbebaute Grundstücke mit Unkraut (z. B. Disteln) bewachsen sind. Die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten derartiger Grundstücke werden darüber informiert, dass sie für Schäden, die zum Beispiel durch Distelflug an Sonderkulturen entstehen, ersatzpflichtig gemacht werden können.

Im übrigen weisen wir darauf hin, dass bestehende Überhänge zu Nachbaranwesen, hierunter fallen auch öffentliche Verkehrsflächen wie Fuß- und Radwege sowie Fahrbahnen, beseitigt werden müssen. Im Falle der Nichtbeachtung kann nach einer Fristsetzung zum Rückschnitt des Überhanges die Beseitigung auf Kosten des Eigentümers veranlasst werden.

Wir bitten deshalb alle Eigentümer um Beachtung und um Rücksichtnahme der Nachbargrundstücke.