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Bürgerservice

einheitlicher Ansprechpartner


Der einheitliche Ansprechpartner ist für Unternehmen bzw. Neugründungen von Unternehmen.

Wenn Sie bereits wissen, an welchem Ort Sie sich niederlassen wollen oder wo Sie eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben wollen, ist es erforderlich, dass Sie sich für die Verfahrensabwicklung an die örtlich zuständige EAP-Stelle wenden.

Der einheitliche Ansprechparter in Rheinland-Pfalz wird von der SGD Nord bzw. SGD Süd wahrgenommen.

Einheitlicher Ansprechpartner bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
Tel: +49 (0) 6321 99-2233
Fax: +49 (0) 6321 99-32233
E-Mail: eap-sgdsuedpoststelle.rlp.de

weitere Informationen zum einheitlichen Ansprechpartner finden Sie unter: www.eap.rlp.de