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Bürgerservice

steuerliche Lebensbescheinigung


Allgemeine Informationen
Die steuerliche Lebensbescheinigung wird benötigt, wenn Sie den Kinderfreibetrag für ein leibliches Kind unter 18 Jahren, das nicht im selben Wohnort gemeldet ist, auf Ihre Steuerkarte eintragen lassen möchten.
Es wird bescheinigt, dass das Kind in der Verbandsgemeinde Jockgrim gemeldet und im 1. Grad mit dem/der Antragsteller/in verwandt ist.

benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde bzw. Vaterschaftsanerkennung

Voraussetzung:
Der beantragende Elternteil muss die Verwandtschaft nachweisen (durch Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung), sofern nicht bereits eine steuerliche Lebensbescheinigung für das Kind von uns ausgestellt wurde.

Allgemeine Hinweise:
Die steuerliche Lebensbescheinigung kann telefonisch beantragt werden, sofern bereits früher für dieses Kind eine Lebensbescheinigung ausgestellt und somit die Verwandtschaft nachgewiesen wurde. Sie kann auch schriftlich beantragt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro unter Telefon: (07271) 599-120 oder (07271) 599-125.